Keine Haushaltskürzungen im Bereich der Wasserstraßen

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Keine Kürzungen im Bundeshaushalt für die Wasserstraßen im Jahr 2024. (Foto: C.Schneider)

Anders als in anderen Bereichen bleibt das Wasserstraßennetz von Haushaltskürzungen in diesem Jahr verschont. Das berichtet das Portal Binnenschifffahrt Online in einer Meldung.

Die Notwendigkeit der Beratungen zum Jahreshaushalt 2024 ergab sich aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von Corona-Geldern in den Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig erklärte. Aus diesem Grund musste eine Neuplanung erfolgen.

Im Gegensatz zu anderen Bereichen haben wurden aber weder im Bereich der Flüsse und Kanäle noch in der Gewerbeförderung Einsparungen vorgenommen.

Der Etat wurde mit knapp 725 Mio € im Vergleich zum Vorjahr 2023 sogar leicht erhöht. Weitere 450 Millionen Euro sind für die "Erhaltung der verkehrlichen Infrastruktur" vorgesehen, was Arbeiten wie Baggerarbeiten und Geschiebemanagement einschließt.

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