Nach den positiven Erfahrungen mit der digitalen Abgabenentrichtung wurde der einjährige Probebetrieb des WSV-Zahlportals für Sportbootabgaben am NOK jetzt erfolgreich beendet. Das gab die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in einer Pressemitteilung bekannt.
Über die neue Webseite wsv.webshop.bund.de können Sportbootskipper ab sofort die Gebühren für die NOK-Passagen über den Webshop der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) bezahlen. Rund 5.000 Codes wurden bereits versandt.
Und so funktioniert`s: Die Fahrt durch den NOK wird im Webshop unter Angabe von Bootsnamen und Bootslänge für einen frei wählbaren Tag angemeldet. Ein Abgabenbescheid wird dann per Mail versandt. Zu beachten ist, dass Kurzent- schlossene nur mit Kreditkarte, per Giropay oder per SEPA-Lastschriftmandat bezahlen sollten, weil die Zahlung dann nach wenigen Minuten eingeht. Bei Zahlungen per Überweisung kann die Banklaufzeit bis zu fünf Tage dauern. Deshalb ist diese Zahlungsweise eher für länger im Voraus planende Skipper geeignet.
Nach dem Eingang der Zahlung wird per Mail ein Code als Zahlungsnachweis verschickt. Damit die Routenplanung flexibel bleibt, gilt der Zahlungsnachweis bereits zwei Tage vor dem gewählten Datum und drei Tage danach. Gebucht werden kann eine Durchgangsfahrt durch beide Kanalschleusen über die gesamte Kanallänge oder eine Fahrt mit nur einer Schleusung, bei der die Passage spätestens an der Binnenseite der anderen Schleuse endet bzw. dort beginnt (sog. Teilstrecke). Beide Möglichkeiten können entweder west- oder ostgehend gewählt werden.
Der Code ist Kontrolleuren in den Schleusen vorzuzeigen oder mitzuteilen. Ideal ist ein Ausdruck im DIN A 4 Format. An einer automatisierten Lösung für den Kontrollvorgang in Form von freiwillig dafür frei gegebenen AIS-B-Signalen wird gearbeitet.
Durch das digitale Zahlsystem kann das bisherige Anlegemanöver an den Ti- cketautomaten vor Ort entfallen. Die Automaten stehen jedoch weiterhin in Kiel- Holtenau zur Verfügung. Grundlage ist die NOK-Befahrungsabgabenverord- nung.